KOSTENERSTATTUNG

 

Menschen mit psychischen Erkrankungen warten in Deutschland durchschnittlich mehr als drei Monate auf ein erstes Gespräch bei einem/r niedergelassenen Psychotherapeuten/in.

Dieser Zeitraum ist viel zu lang. Denn wie körperlich Kranke haben auch psychisch kranke Menschen einen Anspruch auf eine rechtzeitige Behandlung.

Dieser unbefriedigende Zustand liegt nicht an einem Mangel an gut ausgebildeten Psychotherapeuten/innen, sondern die sogenannten Kassenzulassungen werden systematisch begrenzt.

Doch es gibt einen Ausweg: Menschen mit psychischer Erkrankung können auch auf Psychotherapeuten/innen ohne Kassenzulassung zurückgreifen.

 

Gesetzlich heißt es hierzu, dass eine psychotherapeutische Leistung "unaufschiebbar" ist, wenn es Ihnen schlecht geht und Sie Hilfe brauchen. ln solchen Fällen können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen, die Kosten einer ambulanten Psychotherapie nach §13 (3) des fünften Sozialgesetzbuch erstattet zu bekommen. Krankenkassen haben gegenüber ihren Versicherten eine Fürsorgepflicht: sie sind gesetzlich verpflichtet, notwendige Behandlungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und dürfen ihre Versicherten nicht vertrösten, wenn sie eine Psychotherapie brauchen. Nutzen Sie deshalb Ihre rechtlichen Ansprüche.

Um sicher zu gehen, dass Ihre Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis übernimmt, stellen Sie dort vorab einen Antrag.

 

Dazu gehören folgende Belege:

 

Das Anschreiben (schriftlich, formlos), in dem Sie die Gründe für die Dringlichkeit einer Psychotherapie darlegen und um Erstattung der Kosten bitten;


Eine Bescheinigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist (Dringlichkeitsbescheinigung), von ärztlicher Seite, also vom Haus- oder Facharzt;


Das Protokoll der vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz bei Therapeuten mit Kassenzulassung. Die Krankenkassen sind nur dann dazu verpflichtet die Therapiekosten zu erstatten, wenn Sie bei den Vertragspsychotherapeuten zeitnah keinen Therapieplatz bekommen. Daher sollten Sie zunächst bei zugelassenen Psychotherapeuten/innen in Ihrer Nähe nachfragen, ob kurzfristig eine Behandlung möglich ist. Mindestens fünf (bis zehn) Anfragen sollten es sein. Eine Liste der Psychotherapeuten/innen mit Kassenzulassung finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen oder unter www.psych-info.de. Notieren Sie den Namen des Therapeuten, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage sowie die genannte Wartezeit bis zum möglichen Therapiebeginn. Wartezeiten über mehr als drei Monate gelten als nicht zumutbar.


Bescheinigung der Psychotherapeutin, die die Behandlung kurzfristig aufnehmen kann, außerdem Nachweis über das Vorliegen der "Fachkunde in einem Richtlinienverfahren" (z.B. Verhaltenstherapie) und Arztregistereintrag.

 

Unter Antragsstellung und Formulare finden Sie genauere Informationen und Muster für Ihre Antragsstellung. Wenn Sie sich gerade in einer Phase befinden, in der es Ihnen schwerfällt, die erforderlichen Telefonate zu führen und die notwendigen Unterlagen zu beschaffen, fragen Sie, ob Angehörige oder Freunde Sie dabei unterstützen können.

 

Bei Unklarheiten bin ich auch gerne behilflich.

 

Ausführlicher informiert die Bundespsychotherapeutenkammer mit Ihrem Ratgeber zur Kostenerstattung (http://www.bptk.de).



Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer
BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
PDF-Dokument [239.8 KB]

Psychotherapie Braunschweig

Dipl.-Psych.

Dr. K. L. Prüß


Psychologische Psychotherapeutin

Fachkunde für Verhaltenstherapie

 

 

 

Telefonische Sprechzeit Praxis Prüß

--------------------------

Mittwoch 10:00-12:00 Uhr

0531-47217168 

 

 

Die Praxis bleibt bis auf weiteres geöffnet.

 

direkter Kontakt:

 pruess(at)psychotherapeutin-braunschweig.de

0531 - 12268122

0176 - 77971600

 

 

 

 Praxisgemeinschaft

Bismarckstraße 4

38102 Braunschweig

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Kim Leonie Prüß