Psychotherapie durch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten/innen sowie durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, der meisten privaten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und der Beihilfe.
Kontaktdaten niedergelassener Psychotherapeuten/innen erhalten Sie beispielsweise über Ihre Krankenkasse oder in Suchsystemen, wie http://www.psych-info.de/.
Leider ist die Zahl der im System der Krankenkassen arbeitenden Psychotherapeuten/innen begrenzt, so dass Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland durchschnittlich mehr als drei Monate auf ein erstes Gespräch bei einem/r niedergelassenen Psychotherapeuten/in warten.
Dieser Zeitraum ist viel zu lang, findet auch die BPtK (Bundes-Psychotherapeuten-Kammer). Denn wie körperlich Kranke haben auch psychisch kranke Menschen einen Anspruch auf eine rechtzeitige Behandlung.
Dieser unbefriedigende Zustand liegt nicht an einem Mangel an gut ausgebildeten Psychotherapeuten/innen, sondern die sogenannten Kassenzulassungen werden systematisch begrenzt.
Doch es gibt einen Ausweg: Menschen mit psychischer Erkrankung können auch auf in Privatpraxen tätige Psychotherapeuten/innen ohne Kassenzulassung zurückgreifen und bei ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung beantragen.
Nähere Informationen hierzu unter: KOSTENERSTATTUNG.
Dipl.-Psych.
Dr. K. L. Prüß
Psychologische Psychotherapeutin
Fachkunde für Verhaltenstherapie
Telefonische Sprechzeit Praxis Prüß
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Mittwoch 10:00-12:00 Uhr
Die Praxis bleibt bis auf weiteres geöffnet.
direkter Kontakt:
pruess(at)psychotherapeutin-braunschweig.de
Praxisgemeinschaft
Bismarckstraße 4
38102 Braunschweig